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Somit wurden festgestellt:
Vergehen und Verbrechen, strafbar gemäß §§ 123, 221, 224, 239, 242, 250, 253, 263, 306 StGB, § 14 OWiG
Urteil
Der Verbrecher wurde einstimmig zu lebenslangem Ehejoch, Stellung unter die Pantoffelaufsicht und Verlust der Junggesellenstellung verurteilt!
Als sichtbares Zeichen der Verurteilung muss der Angeklagte auf ewig den gleichen Ring tragen wie sein Opfer.
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